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Bis zur Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes herrschte Rechtsunsicherheit bezüglich Gewalt, die sich innerhalb von Beziehungen im häuslichen bzw. privaten Umfeld ereignete, Gewalt durch den Ehepartner/die Ehepartnerin.
Das Gewaltschutzgesetz bietet seit 2001 eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.
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